Portrait einer Mutter mit Baby. Foto: M. Eram / DRK e.V.

Mutter-/Vater-Kind-Kuren

Probleme bei der Kindererziehung, Überlastung bei der Haushaltsführung, Berufstätigkeit, Pflege von Angehörigen, Alleinerziehung oder ein Trauerfall können Belastungsfaktoren sein, die Ihre Gesundheit beeinträchtigen und zu Erschöpfungszuständen führen.

An wen richtet sich unser Angebot?

  • An Mütter, die ohne Kinder eine Müttergenesungskur durchführen wollen.
  • An Mütter mit ihren Kindern (Mutter-Kind-Kur) und Väter mit Kindern (Vater-Kind-Kur).

Durch therapeutische Anwendungen, zielgerichtete Behandlungskonzepte, psychologische Beratung sowie dem Erschließen individueller Ressourcen wird die Regeneration der Mütter, Väter und Kinder während der dreiwöchigen Kur aktiv gefördert. Neue Kräfte werden aktiviert und die eigene Rolle in der Familie reflektiert.

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Jede Mutter und jeder Vater in Familienverantwortung hat Anspruch auf eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme. Seit 2007 sind Maßnahmen zur Muttervorsorge und zur Mutter-, bzw. Vater-Kind-Vorsorge eine Pflichtleistung der Krankenkasse. Voraussetzung ist, dass die medizinische Notwendigkeit von einem Arzt oder einer Ärztin attestiert wird.

Wir empfehlen Ihnen, die DRK-Beratungsstelle schon vor dem Arztbesuch aufzusuchen. Im kostenlosen Beratungsgespräch erhalten Sie Informationen zur Kurbeantragung und Durchführung. Ihre individuelle Problemstellung wird aufgenommen und der Aufschrieb als Information für den Arzt mitgegeben. In einem zweiten Gespräch, nach Vorlage des ärztlichen Attestes, informiert der Berater über die gesetzlich vorgegebene Zuzahlungsverpflichtung, Möglichkeiten der Zuzahlungsbefreiung, rechtliche Pflicht zur Information des Arbeitgebers, Größe, Örtlichkeit sowie therapeutisches Angebot möglicher Kurkliniken und übernimmt die Antragstellung bei der Krankenkasse. Im Fall einer Ablehnung unterstützt der Berater bei der Formulierung des Widerspruchs.

Kontakt zu uns

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