Rettungsdienst

Ein Unfall auf der Autobahn, eine Frau wird in der Fußgängerzone ohnmächtig, der Opa hat plötzlich einen Herzinfarkt. Der Rettungsdienst des Deutschen Roten Kreuzes ist zur Stelle. Dabei steht der Mensch für unsere Mitarbeiter stets im Mittelpunkt.

Leben retten - 24 Stunden am Tag

Jedes Jahr rücken die Rettungswagen des Deutschen Roten Kreuzes zu mehr als 5,5 Millionen Einsätzen aus. Rund 2,3 Millionen davon sind Notfalleinsätze. Jeder neunte Bundesbürger nimmt Jahr für Jahr die Leistungen des  DRK-Rettungsdienstes in Anspruch.

  • Wie sieht der Rettungsablauf aus?
  • Was macht ein Notfallsanitäter?

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Rettung - wo immer Sie auch sind

Das Herzstück des DRK-Rettungsdienstes ist die Leitstelle. Die besonders erfahrenen und geschulten Leitstellen-Mitarbeiter entscheiden situationsbedingt, wie einem Notfallpatienten am besten geholfen werden kann. Luftrettung, Bergwacht und Wasserwacht sind Teil des Rettungsdienstes und kommen zum Einsatz, wann immer es das Wohl des Patienten erfordert.

Notrufnummer 112

Bei lebensbedrohlichen Notfällen, wie Herzinfarkt, Schlaganfall und schwere Unfälle, alarmieren Sie den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.

Über die Notrufnummer 112 erreichen Sie die örtlich zuständige Rettungsleitstelle. Diese nimmt Ihr Hilfeersuchen entgegen und alarmiert entsprechend der geschilderten Lage die erforderlichen Rettungsmittel (z.B. Rettungswagen, Notarzt, Feuerwehr, Berg- und Wasserrettung).

Berufsausbildung

Junge Menschen absolvieren ihre Lehre als Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter an der DRK-Landesschule in Ellwangen. Der Beruf des Notfallsanitäters ist die höchste Qualifikation eines nicht-ärztlichen Mitarbeiters. Für die Schüler ist es mehr als eine Ausbildung - die Tätigkeit bedeutet für sie eine echte Berufung. Weitere Informationen zur Berufsausbildung „Notfallsanitäter“ erhalten Sie hier.

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FAQ Rettungsdienst

Durch Klicken auf untenstehende Fragen können die jeweiligen Antworten aufgeklappt werden.
Welche Notrufnummer muss ich wann wählen?
  • Feuerwehr und Rettungsdienst: 112 für Lebensbedrohliche Notfälle wie Herzschmerzen (Infarkt), Schlaganfall, schwere Unfälle, Atemnot, Bewusstlosigkeit etc.
  • Polizei: 110 für nicht medizinische Notsituationen, Verkehrsunfälle ohne Verletzte, Straftaten etc.
  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117 für Erkrankungen, deren Behandlung nicht bis zum nächsten Werktag warten kann.
Was muss ich im Notfall tun?

Jede Sekunde zählt!

  • Notfallort absichern: Schließen Sie Gefahren für andere und insbesondere für sich selbst aus. Erste-Hilfe beginnt nicht mit der Wiederbelebung, sondern bereits mit der Absicherung von potenziellen Gefahren.
  • Notruf absetzen – wählen Sie die 112: Für den Notfall relevante Informationen werden von den geschulten Disponenten der Leitstelle gezielt erfragt.
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten: Hilfsbereitschaft ist im Notfall wichtiger als das Wissen über spezifische Erste-Hilfe-Maßnahmen. Sie werden nicht allein gelassen: Ein Mitarbeiter der Leitstelle kann Sie telefonisch durch Hilfestellungen anleiten, bis die Einsatzkräfte vor Ort eingetroffen sind. 
Muss ich bei der Notrufnummer 112 eine Vorwahl wählen?
Zum Wählen der Notrufnummer 112 ist keine Vorwahl nötig.
Kann ich über mein Mobiltelefon einen Notruf absetzen, auch wenn ich kein Netz habe?
Ja, ein Notruf ist auch dann möglich, wenn Ihnen kein Netz angezeigt wird. Wenn Sie bei einem Notfall über Ihr Mobiltelefon einen Notruf über die Notrufnummer 112 absetzen möchten, auch wenn Ihnen kein Netz angezeigt wird, versucht Ihr Mobiltelefon automatisch das Netz zu wählen, das an diesem Ort am stärksten ist. Sollte in Ihrem Gebiet kein Betreiber ein erreichbares Netz anbieten, funktioniert das Absetzen eines Notrufes leider nicht.
Wann wird ein Notarzt eingesetzt?
  • Nicht jeder Notfall ist eine Notarztindikation. Die meisten Notfalleinsätze werden von einem Rettungswagen besetzt mit einem Notfallsanitäter und einem Rettungssanitäter abgearbeitet.
  • Ein Notarzt wird bei festgelegten Einsatzindikationen alarmiert (z.B. bei einem Herzinfarkt, Schlaganfall, bei Bewusstseinsstörungen, bei Atemnot oder bei schweren Unfällen).
  • Hier ist die Einschätzung des Disponenten in der Leitstelle entscheidend.
  • Abhängig von der Situation vor Ort werden der Rettungswagen und der Notarzt gleichzeitig alarmiert.
  • Die Besatzung des Rettungswagens kann einen Notarzt auch nachträglich hinzuziehen, wenn sich die Situation des Patienten verschlechtert.
Kann als Patient Gepäck mit in das Rettungsfahrzeug oder den Krankentransportwagen genommen werden?
  • Gewöhnliches Handgepäck findet im Fahrzeug Platz.
  • Große Gepäckstücke können im Rettungswagen / Krankentransportwagen nicht transportiert werden, da sie sich im Fahrzeug nicht sichern lassen. Das gilt auch für Gegenstände wie elektrische Rollstühle oder unverpackte, lose Gegenstände wie Flaschen oder Laptops.
  • Die medizinische Versorgung und Verkehrssicherheit während des Transports haben jederzeit Vorrang vor Patientengepäck.
Wann fährt der Rettungswagen mit Signal und Martinshorn?
Erhält der Mitarbeiter der Leitstelle aufgrund der Schilderung des Ereignisses des Anrufers den Eindruck, dass schwere gesundheitliche Schäden drohen (z.B. stark blutende Verletzungen, keine Ansprechbarkeit des Patienten oder ernste Kreislaufzusammenbrüche), werden für die Anfahrt des Rettungswagens und des Notarztes zum Einsatzort das Einschalten des Blaulichts und des Signalhorns von der Leitstelle angeordnet.
Darf mich ein Angehöriger im Rettungswagen begleiten?
Diese Entscheidung obliegt der Rettungswagenbesatzung. Wenn eine Begleitung für den Patienten hilfreich und im Rahmen der Verkehrssicherheit vertretbar ist, ist das in der Regel möglich. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. 
Wer trägt die Kosten eines Rettungsdiensteinsatzes?
  • Für medizinisch notwendige Einsätze stellt der am Einsatz beteiligte Notarzt oder der Arzt im Aufnahmekrankenhaus eine Transportverordnung/Rezept aus. Diese Verordnung wird bei gesetzlich Versicherten durch den Rettungsdienst bei der Krankenkasse eingereicht und von dieser bezahlt.
  • Für Krankentransporte, also alle nicht dringlichen planbaren Fahrten mit dem Krankenwagen, benötigt der Patient eine vorher von seinem Arzt ausgestellte Verordnung und ggf. eine Genehmigung der Krankenkasse.
  • Privatpatienten sind Selbstzahler. Für sie gelten die Regelungen der jeweiligen privaten Krankenversicherer.
Dürfen Informationen zu einem Einsatz telefonisch weitergegeben werden?
Nein, Einsatzdaten können nur persönlich an den Patienten unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes oder an dessen Bevollmächtigter unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments und einer gültigen Vollmacht weitergegeben werden.
Wie läuft die Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter/in ab?
  • 3-jährige Ausbildung
  • Duale Ausbildung
  • Praktische Ausbildung in unseren Wachen in Aalen, Abtsgmünd, Ellwangen, Bopfingen und Neresheim und Kliniken
  • Theoretische Ausbildung in der DRK-Landesschule in Ellwangen
  • Voraussetzungen: Mittlerer Schulabschluss oder Hauptschulabschluss mit einer abgeschlossenen Ausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
Wie läuft die Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/in ab?
  • Ausbildungsabschluss nach 6 Monaten möglich
  • Duale Ausbildung
  • Praktische Ausbildung in unseren Wachen in Aalen, Ellwangen, Bopfingen und Neresheim und Kliniken
  • Theoretische Ausbildung in der DRK-Landesschule in Ellwangen
  • Voraussetzungen: Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss, Mindestens Führerschein der Klasse B (optimal C1), Bereitschaft zur Schicht-, Wochenends- und Feiertagsarbeit

Kontakt zu uns

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