Gesetz über den Rettungsdienst
Am 28.Mai 1975 verabschiedete der Landtag das Gesetz über den Rettungsdienst. Die wichtigste Regelung des Gesetzes war, dass es den Zustand sanktionierte, wonach der Rettungsdienst und der Krankentransport weiterhin nicht als öffentliche Aufgabe wahrgenommen wird, sondern den Sanitätsorganisationen überlassen bleibt. Die Landesregierung wurde verpflichtet, koordinierend mitzuwirken und nötigenfalls einzugreifen, zu diesem Zweck einen Landesbeirat für das Rettungswesen zu bilden und einen Rettungsdienstplan zu erstellen.
Im Zuge der Entwicklung des Rettungsdienstes aus dem Krankentransport wurde neben dem klassischen Krankentransport (KTW) der Rettungswagen (RTW) konzipiert und nach und nach eingeführt. Der zum Transport von Notfallpatienten bestimmte RTW ist in Aufbau und Ausstattung geeignet, eine maximale Erstversorgung und Behandlung des Notfallpatienten zu gewährleisten. Die zwangsläufige Folge der Verbesserung des Rettungsdienstes war die Einrichtung des Notarztdienstes.
Mit kleinen Schritten begann 1974 der Aufbau des Notarztdienstes beim DRK in Aalen. Unterstützt durch niedergelassene Ärzte, war es die neu eingerichtete Anästhesieabteilung des Kreiskrankenhauses Aalen, die aufgrund ihres speziellen Aufgabengebietes Schrittmacherdienste leistete.
Bereits im Jahr 1975 wurde der Notarztdienst rund um die Uhr im Bereich Aalen organisiert. In den folgenden Jahren entstanden auch bei den Rettungswachen Ellwangen, Bopfingen und Neresheim Notarztdienste, sodass alsbald eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung im Rettungsdienst gewährleistet war. Bis heute wird der Notarztdienst fast ausschließlich von Ärzten der Kreiskrankenhäuser geleistet.
Während es 1975 120 Notarzteinsätze waren, stieg die Zahl auf 1.000 im Jahr 1980, 1985 auf 1.200, 1990 auf 1.800. Bis im Jahr 2015 stieg die Zahl der Notarzteinsätze auf 5.634 an.