Erste Hilfe für Pflegekräfte
Ansprechpartner
Klaus-Dieter Sterzik
Tel: 07361 951-1500
rkd@drk-aalen.de
Bischof-Fischer-Straße 121
73430 Aalen
Pflegekräfte müssen sich alle zwei Jahre in Erster Hilfe fortbilden, um auf Notfallsituationen in ihrem Beruf vorbereitet zu sein. Der DRK-Kreisverband Aalen e.V. bietet spezielle für Pflegefachkräfte von ambulanten Diensten und Mitarbeiter von Pflegeheimen konzipierte Schulungen an.
Fortbildungsverpflichtung für Pflegefachkräfte
Die Fortbildungsverpflichtung für Pflegefachkäfte untergliedert sich in vier Bereiche:
- aktuelles medizinisches und pflegerisches Wissen
- Pflegeprozessdarstellung
- aktuelle Hygienevorschriften
- Erste Hilfe
Das Angebot richtet sich speziell an Pflegefachkräfte, welche im Rahmen der Qualitätssicherung die jährliche Fortbildung im Bereich der Ersten Hilfe absolvieren.
Schwerpunkte in dem Fortbildungsangebot liegen in den Bereichen Lebensrettende Sofortmaßnahmen sowie typische Verletzungsmuster bei Notfällen im Pflegebereich.
Kurs: Erste-Hilfe-Fortbildung für Pflegekräfte
In vier Unterrichtseinheiten á 45 Minuten werden die Maßnahmen in Theorie und Praxis vermittelt und im Rahmen von Fallbeispielen in der Handlungssicherheit gefestigt.
Die Pflegefachkraft kann nach dieser Unterrichtung:
- die Besonderheit der Durchführung bei Pflegenden erläutern
- die Notfallsituation einschätzen
- einen adäquaten Notruf absetzen
- Bewusstsein und Atmung eines Betroffenen überprüfen
- die stabile Seitenlage herstellen
- spezielle Notfallbilder erkennen und die erforderlichen
- Maßnahmen ergreifen (Schlafanfall, Herzinfarkt,...)
- die Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführen
- die Maßnahmen bei Verschlucken eines Fremdkörpers anwenden
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Kurs: Erste-Hilfe-Einweisung für Pflegekräfte nach Vorgabe MDK
Das Angebot richtet sich speziell an Pflegefachkräfte, die im Rahmen der Qualitätssicherung mit einem zweijährigen Schulungsturnus im Bereich der Ersten Hilfe teilnehmen. Schwerpunkte in diesem Fortbildungsangebot sind Wiederbelebung, Verletzungsmuster bei Notfällen im Pflegebereich sowie Lebensrettende Sofortmaßnahmen.
Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert bekommen. Aus diesem Grund prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) auch die Einhaltung der jährlichen Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte von mindestens acht Fortbildungsstunden. Dies gilt für alle Pflegekräfte und nicht wie oftmals vermutet nur für einen Teil je Einrichtung. Dies wird gemäß Ergänzung zum Rahmenvertrag nach § 132 SGB V vorgegeben. Im Rahmen der MDK-Qualitätsprüfung müssen Pflegedienste auch nachweisen, dass Ihre Pflegekräfte regelmäßig in Erster Hilfe geschult werden und verbindliche Regelungen für das Verhalten in Notfällen existieren. Vor allem Wiederbelebungsmaßnahmen werden als wichtiger Bestandteil einer Fortbildung gefordert.
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