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DRK begrüßt Verabschiedung des neuen Rettungsdienstgesetzes

Das Deutsche Rote Kreuz begrüßt das 16. Juli im Landtag von Baden-Württemberg beschlossene, neue Rettungsdienstgesetz. Das novellierte Gesetz ist eines der innovativsten in der Bundesrepublik und stärkt die Innovationskraft des Aalener Kreisverbandes beim Rettungsdienst. Drei neue Standorte durch RTW-Vorhalte-Verschiebungen sollen im Altkreis Aalen entstehen.


Bereits mit der bisher gültigen Hilfsfrist von 15 Minuten, in die anders als in anderen Bundesländern die Alarmierung wie auch die Ausrückzeit
einfließt, wurde in Baden-Württemberg ein hohes Versorgungsniveau sichergestellt. „Die Absenkung der Planungsfrist auf zwölf Minuten wird das Versorgungsniveau im Sinne der Patientinnen und Patienten nochmals entscheidend verbessern“, so Matthias Wagner, Geschäftsführer des DRK-Kreisverbands Aalen e.V.. Mit der Änderung gehen jedoch auch Herausforderungen einher, wie zum Beispiel der Ausbau der Infrastruktur der Notfallrettung. Daher ist die vorgesehene Übergangsfrist für die Anpassungen unerlässlich. Die Regelungen zur Finanzierung des Neubaus von Rettungswachen schaffen Planungssicherheit, da das neue Gesetz die Infrastruktur-Förderung durch das Land klar definiert. Das Land wird auch in Zukunft 90 Prozent der förderfähigen Kosten für die Errichtung oder Sanierung von Rettungswachen übernehmen. Laut Wagner laufen für den Altkreis Aalen bereits die Planungen – in Oberkochen, Westhausen und Tannhausen sollen neue Rettungswachen-Standorte entstehen. „Auch der 2025 startende Neubau der integrierten Regionalleitstelle Ostwürttemberg stellt die Leistungsfähigkeit unseres Rettungsdienstes sicher.“, berichtet der Aalener Kreisgeschäftsführer.

Weitere Regelungen werden durch das DRK ausdrücklich begrüßt, so schafft eine Experimentierklausel nun die Grundlage, um neue Versorgungskonzepte zu erproben. Herr Wagner sieht sich damit in seiner zukunftsorientierten Arbeit bestätigt: „Das vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr geförderte Projekt „Rettungskette 5G“ endet mit Ablauf des Jahres. Mit der Betriebsgenehmigung für Drohnenflüge und der Ausbildung von acht Piloten laufen bereits die Vorbereitungen, um auch nach Projektende entscheidende Fortschritte bei der Versorgung im therapiefreien Intervall zu erzielen.“ Die Aalener untersuchen den Einsatz von Drohnen, um über eine App alarmierte Ersthelferinnen und Ersthelfer zu unterstützen, indem sie den für die Reanimation nötigen Defibrillator bei lebensbedrohlichem Herzkammerflimmern anfliegen.